Visionen 09/2007

GPLv3

MODULE GPLv3;

IMPORT GNU.VOM.DIENST;

BEGIN

Die „Gnu General Public License“ geht in die dritte Runde, Richard Stallman hat am 29. Juni offiziell die neueste Version dieser Lizenz vorgestellt. Das offensichtlichste ist das deutliche Aufblähen der Lizenz. Mit über 5200 Worten ist das Dokument doppelt so gross wie der direkte Vorläufer der gerade mal auf  2500 Worte kommt.

In Richards Stallman's Vorstellung der neuen Lizenz betonte er aber das die Lizenz nur die vier Freiheiten verteidigt welche die sie dem User seit jeher gibt.

  • Freiheit 0 ist die Freiheit ein Programm zu jedem Zweck auszuführen
  • Freiheit 1 ist die Freiheit das Studium des Sourcecodes und deren Anpassung
  • Freiheit 2 ist die Freiheit der unbeschränkten Weitergabe des Programms und des Sources
  • Freiheit 3 ist die Freiheit  die eigenen Änderungen mit dem Ursprünglichen Source weiter zu geben.

Warum also diese deutlich längere Version? Und wenn dem so ist, dass sich nichts grundlegendes verändert hat, warum gibt es heftige Kritik an dieser Überarbeitung aus eigenen Reihen?

Die meisten Änderungen sind ganz klare Gegenschläge gegen die Verschärfung des Kopierschutzes der letzten Jahre. Womit mal wieder eine alte Weisheit zur Gültigkeit gelangt, nämlich dass ein Pendel auch wieder zurück schlägt. Die GPL 3 verweist in Absatz 3 auf ein Internationales Abkommen der WIPO (World Intellectual Property Organisation) welches es verbietet einen Kopierschutz zu umgehen. Die GPL verbietet ausdrücklich Software so zu schützen und auch einen Kopierschutz  unter der GPL zu verbreiten.

Der Verweis von einer Lizenz auf ein Internationales Abkommen ist bereits eher aussergewöhnlich, aber auch sonst ist die neue Revision besser auf die Internationalen Anforderungen gewappnet. Besonders für Europäer dürfte das interessant sein. Amerikanisches Recht ist insbesondere bei Urheberrecht sehr unterschiedlich. ( Stichworte sind hier: Haftungsausschluss, Fair Use)

TIVOISIERUNG

Ein neues Wort hat die Gestaltung der GPL 3 stark geprägt: Tivoisierung ist abgeleitet vom Hardware Mediaplayer Tivo der nun als Symbol für DRM und dessen Auswüchse herhalten muss.

Das Problem am Tivo ab Version 2 ist das er zwar Open Source Software verwendet, und man auch freien Zugang zum Sourcecode bekommt, es also alle Bedingungen der GPL 2 erfüllt. Wenn man sich Freiheit 1 nun aber tatsächlich exerzieren will und den veränderten Sourcecode kompiliert, dann führt der Tivo das Programm nicht aus.

Der Tivo überprüft nämlich zusätzlich ob das Programm auch digital signiert ist, und wenn dem nicht so ist, dann führt er es einfach Hardwareseitig nicht aus. Der Hersteller ist nun der einzige der ein Programm signieren kann da nur er den Privaten Schlüssel kennt.

Der Streit entbrennt nun genau hier, wo Stallman klar sagt das dies eine Verletzung der ersten Freiheit ist gibt Torvalds zu verstehen das er lieber die Freiheiten der Entwickler höher einstuft, und  solches gebaren nicht als verwerflich sieht.

Mit anscheinend kleinen Änderungen hat es aber auch das verbot der tivoisierung in die GPLv3 geschafft. Ob der Kernel von Linux zu GPLv3 relizensiert wird steht aber noch offen.

Natürlich wird es mit dieser Lizenz nicht möglich sein jemals HDTV Player auf GPLv3 basierter Software zu bauen. Da die Contentanbieter Inkompatible Lizenzbedingungen den Hardwareherstellern aufdiktieren. Solange der User volle Kontrolle über die Hardware und Software hat können Pay-per-view und ähnlich Konzepte schlicht und einfach nicht funktionieren.

NOVELL_UND_PATENTE

Der Teil über Patente ist definitiv der komplexeste Teil der GPL und ist nicht einfach zu verstehen. Für mich besonders wenig nachvollziehbar da das Europäische Patentamt eigentlich immer noch keine Softwarepatente ausstellen darf.

Als Novell und Microsoft ein Patentabkommen eingingen schlugen die Wellen hoch und die FSF (Free Software Foundation)  hätte diesen Deal am liebsten einfach direkt verboten.

Die GPLv2 verbietet ganz einfach den Einzug von Gebühren für Lizenzen. Und falls die Verbreitung ohne eine solche Gebühr nicht erlaubt ist, dann darf das Produkt einfach gar nicht verbreitet werden.

Was ist nun passiert?

Microsoft garantiert Suse-Nutzern das sie vor Patentansprüchen geschützt sind. Das genaue Abkommen ist unbekannt, aber die Quintessenz ist natürlich das andere Distributionen nicht vor solchen Klagen durch Microsoft geschützt sind. Das Problem ist diesmal das Microsoft nicht direkt an der Erstellung des Sources beteiligt war und somit kein Kontributor für Sourcecode unter der GPLv2 Lizenz ist. Damit gilt die Lizenz nicht für die Patente von Microsoft.

Die Statements sind hier aber wiederum widersprüchlich, und endgültig geklärt werden könnte so eine Streitfrage unter Umständen auch erst vor Gericht.

Die GPLv3 geht nun noch einen Schritt weiter, Patente haben einen Eigenen Abschnitt bekommen. Abschnitt 11, Patente, wird auf über einer A4 Seite abgehandelt und die Kurzform ist:

Jeder Nutzer muss eine nicht-exklusive, weltweite und gebührenfreie Patentlizenz erhalten und neu darf man keine Patentabkommen mit Dritten machen die nicht jedem eine nicht-exklusive, weltweite und gebührenfreie Patentlizenz gibt. Natürlich mit einigen juristischen Einschränkungen.

SCHLUSSWORT

Nun ist die GPL nicht nur viral sondern greift auch noch direkt in die Contentindustrie und Internationale Verträge ein. Ob es wirklich sinnvoll ist dies in einer Lizenz zu lösen, darf hinterfragt werden. Andererseits hat die FSF keine Möglichkeit die Gesetzgeber direkt zur Vernunft zu bringen und wendet nur das geltende Recht so an um ihre Ziele zu erreichen. Auf alle Fälle hat die FSF und die GPL durch die geballte Ladung an Software und kreativen Open-Source-Entwicklern einiges in der Softwarelandschaft bewegt. Version 3 ist eine konsequente Fortführung, aber es gibt in der Zwischenzeit eine grosse Auswahl anderer offener Lizenzen, am Ende entscheiden die Entwickler in welchen Pool sie ihre Software werfen wollen, und welches Konzept sie damit unterstützen.

END GPLv3.

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