Kulturflat

Aus aktuellem Anlass möchte ich einen Artikel aus den 20min kurz diskutieren: Piratenpartei zu Download Gebühr bereit Ganz zu beginn ist der Titel natürlich etwas Ketzerisch, wir haben nicht vor Proaktiv etwas an der Situation zu ändern, die Situation in der Schweiz ist durchaus Positiv. Aber die Kommentare verleiten mich schon dazu zumindest ein paar Sachen zu klären - die offensichtlich nicht verstanden werden - und es vielleicht gut wäre diese ein für alle Mal zu klären.

Billag

Es ist für mich ziemlich schwer verständlich wie die Menschen jedes Jahr Hunderte von Franken an die Billag überweisen und trotzdem nicht wissen was sie damit zahlen. Nicht das ich ein grosser Fan von der Billag wäre, wer ist das schon, aber man muss doch wenigstens verstehen, dass die Billag eine Gebühr ist welche unsere nationalen Fernseh- und Radiosender finanziert. Das hat mit Urheberrechten kaum etwas zu tun, zwar zahlt auch das Radio und Fernsehen SUISA gebühren in Ihrem Budget (26 Million pro Jahr / Tarif A) aber das tun sie für ihre Sender. Die Billag ist obsolet geworden weil sie eh jeder zahlt, und offenbar ist nicht mal mehr das Verständnis dafür da wofür man es zahlt. Das Geld wird für Kameras, Satelliten, Moderatoren, Filmrechte, Redaktoren usw. usf. ausgegeben, davon kriegt ein Künstler erst einmal gar nichts. Die 26 Millionen sind übrigens trotzdem gut ein fünftel des Budgets der SUISA. All die Festplatten und CDs geben eben auch nicht mehr viel Geld - kein Wunder - optische Datenträger scheinen mir bereits ein Relikt aus vergangener Zeit.

Musikindustrie - Filmindustrie

Einige tragischkomische Kommentare sehen in der Lösung sogar eine Goldgrube für die Musikindustrie - und mit Industrie - damit sind die Bösen Plattenfirmen gemeint. Ich weiss diese Firmen sind nicht alle sehr sympathisch, in der Schweiz hat sich aber noch keine Firma so aufgeführt das man sie per se als "Böse" bezeichnen müsste, ausser man will provozieren. Natürlich hat es einige Internationale Grosskonzerne welche wenig zimperlich umgehen - aber diese sind für die Schweiz eigentlich relativ wenig relevant. Nur eins wird dabei vergessen, die SUISA und die anderen Verwertungsgesellschaften schütten ihre Gelder nicht an die Firmen aus, sondern direkt an die Künstler. Die Musikindustrie, wenn man sie schon böse findet, würde davon nicht profitieren. Das Geld ginge direkt an die Künstler, denn sie sind Mitlgied bei der SUISA - und was ich mitgekriegt habe werden sie von der SUISA sehr fair behandelt, immerhin sind die Künstler diejenigen welche den Kurs der SUISA bestimmen können.

Mehrfach zahlen

Was sind eigentlich die Gebühren auf Festplatten, mp3-Player und CD's und Kasetten? Lustigerweise gab es die auch schon in den 80ern auf Kasetten, aber da hat es wohl keinen Interessiert, und auch auf Kassetten konnte man damals schon Daten vom Computer speichern. Aber das war nunmal eine Randerscheinung - und es gab noch keine Piraten. Die Gebühren sind eine Abgeltung für die Privatkopie. Jeder darf Kopien im Privaten umfeld erstellen - die Urheberrechte sollten mit dieser Gebühr auch Pauschal abgegolten werden. Die Abgeltung für Privatkopien sind aber nicht sehr gut verstanden, für den Nutzer ist die Kopie nicht ein weiteres Musikstück sondern einfach ein anderes Medium - "warum Zahle ich also doppelt?" ist eine viel gehörte Frage. Daher müsste, wie auch Ruedi Noser im Artikel sagt, die Tarife wohl zusammengelegt werden, ich denke es ist einfacher zu verstehen wenn man auf dem Internetanschluss die Gebühr erhebt als auf CDs, Festplatten usw. Für uns Konsumenten ist es schlicht egal wie oft ich ein Werk kopiere, schliesslich kann ich es nicht von mehreren Datenträgern gleichzeitig hören. Für die SUISA wäre diese Gebühr übrigens rund 4.- pro Internetanschluss und Monat - da gibt es aber noch andere Verwertungsgesellschaften. Auch könnte die Gebühr pro Anschluss als ungerecht empfunden werden, wenn es eine Kulturflat sein soll könnte man auch andere Modelle anschauen. Man könnte eine pro Kopf Pauschale in Betracht ziehen - die Diskussion ist aber noch nicht sehr weit fortgeschritten, in welche Richtung es geht ist im Moment noch unklar. Wir werden abwarten und die Situation genau beobachten - wie die Details aussehen würden ist zu diesem Zeitpunkt komplett unklar.

Ungerecht

In den Kommentarspalten gibt es offensichtlich nur ehrliche Downloader - die Zahlen sprechen eine andere Sprache und daher sind "Das ist so ungerecht" Ausrufe einfach lächerlich. Natürlich wird es eine Quersubvention geben, dafür würde sich in Zukunft die Diskussion erübrigen ob man das darf oder nicht. Es wäre einfach normal. Wir setzen uns vehement ein dass wir keine Überwachungsinfrastruktur bekommen - dann könnte man natürlich pro Track abrechnen. Diese alternative ist in der Tat nicht diskutabel Internetanschlüsse mit Flat sind auch ungerecht - aber da hat sich noch keiner beschwert das er zuviel für sein Geld kriegt. Beim Telefon ist die Flat auch sehr beliebt auch da spricht keiner von einer ungerechten Welt. Quersubvention kann ein Produkt einfach berechenbar und für alle Fair behandeln. Jeder wird seinen Teil dazu beitragen, das nennt sich Solidarität. Jeder ist sich selbst der nächste - so werden wir kein vernünftiges zusammenleben organisieren. Nein Ungerecht sind die Anschuldigungen in vielen der Kommentaren - aber dazu ein anderes Mal mehr wenn ich die Trolle trollen will ;)

Kommentare (2)

  1. David

    "die SUISA und die anderen Verwertungsgesellschaften schütten ihre Gelder nicht an die Firmen aus, sondern direkt an die Künstler"

    http://www.suisa.ch/de/mitglieder/verleger/mitglied-werden/ sagt etwas anderes:

    "e) Vergütung
    Die Einnahmen aus der Verwertung eines Werkes werden in der Regel so verteilt:
    Grafisches Recht oder Verlagsrecht: Der Urheber erhält 10% bis 15% des Detailverkaufspreises.
    SUISA-Rechte: Die Verteilung erfolgt durch die SUISA und die Anteile stützen sich auf das Verteilungsreglement. Dieses sieht grundsätzlich diese Aufteilung vor:
    - Vervielfältigungsrecht: Der Verleger erhält 40%, dieser Anteil erhöht sich auf 50% falls er die Kosten für die Herstellung der Ton(bild)träger übernimmt. Der Urheber erhält also 60% oder 50%.
    - Aufführungs- und Senderechte: Der Verleger erhält 35%, der Urheber 65%. Der Verleger wird also auch beteiligt, wenn das Werk anlässlich eines Konzertes aufgeführt oder am Radio gesendet wird.
    Weitere Nutzungsrechte: Die Einkünfte für andere Nutzungen wie die Werbenutzung teilen sich Urheber und Verleger in der Regel hälftig."

  2. Thomas Fessler,...

    Dem obenstehenden Comment muss ich folgendes ergänzen:
    Der Verleger ist nicht zwingend ein Teil der " Muikindustrie". Die meisten Verlage sind unabhängig und Arbeiten im Interresse des Urhebers. Zudem geben immer mehr Künstler ihre Werke im Eigenverlag heraus. D.h. sie haben inzwischen einen eigenen Verlag gegründet oder haben gar keinen, somit entfällt der obengenannte Verlagsanteil. Der Verleger hat die Aufgabe, das Werk zu verbreiten und zur Veröffentlichung zu bringen (zum besipiel in einem Film zu platzieren, oder eine Veröffentlichung in einem anderen Land anzustreben), ist aber weder Label noch Plattenfirma. Er ist quasi der Agent des Urhebers/Künstlers. Eine zusammenarbeit bringt also beiden Parteien etwas.

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