Manch andere Partei halten Rechtsstaatlichkeit und Demokratie für Gegensätze, dabei sind sie eigentlich zwei Seiten der Selben Medaille.
Demokratie ohne Rechtsstaatlichkeit
Eine Demokratie ohne Rechtsstaatlichkeit würde Willkür Tür und Tor öffnen. Rechtsstaatlichkeit hat einige Grundpfeiler welche schlicht nicht entfernt werden dürfen weil sonst die Demokratischen Entscheide nutzlos werden. Ohne Justiz kann kein Strafgesetz funktionieren, ohne Rechtsgleichheit ist man staatlicher Willkür ausgeliefert, ohne Minderheitenschutz ist es eine Diktatur der Mehrheit.
Darf das Volk also Rechtsstaatlichkeit abschaffen wenn es das will -Wozu dann noch Demokratie?
Es gibt also einige Dinge welche zumindest nicht wünschenswert sind wenn es um Demokratie und Rechtsstaatlichkeit geht. Man kann argumentieren dass in einer Demokratie solche Entscheide aber nicht gefällt werden würden. An einigen Rechtsgütern der Rechtsstaatlichkeit wurde aber bereits gerüttelt – manchen mag das Egal sein wenn Muslime anders behandelt werden als der Rest von uns.
Rechtsstaatlichkeit ohne Demokratie
Rechtsstaatlichkeit ohne Demokratie scheint auf den ersten Blick Problemlos möglich – auch in einer Diktatur können theoretisch die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit gelten. Doch werden die gleichen Gesetze auch für den Diktator gelten?
Nur die Demokratische Kontrolle scheint zu garantieren das Rechtsstaatlichkeit auf dauer möglich ist, und auch dort muss immer wieder dafür gekämpft werden. Es ist einfach zu leicht ohne Demokratische Kontrolle für bestimme Teile des Staates Willkürlich zu handeln. Demokratie garantiert auch den laufenden Diskurs – der Rechtsstaat den wir heute kennen ist eine lange Entwicklung der erst durch den Demokratischen Diskurs unterschiedlicher Meinungen möglich wurde. Der Rechtsstaat ist eine Entwicklung der Demokratie.
Verfassungsgerichtsbarkeit
Unser Bundesgericht ist eine sehr spezielle Form der Gerichtsbarkeit. Es darf unter anderem Kantonale und Kommunale Gesetze aufheben wenn sie gegen Geltendes Recht verstösst, aber nicht Bundesgesetze. Das Gericht darf zwar feststellen dass ein Gesetz der Verfassung wiederspricht aber es kann weder das Gesetz aufheben noch ein entsprechendes Urteil fällen – es muss das Gesetz direkt anwenden.
Es wird noch unverständlicher wenn man weiss das Urteile des EGMR direkt anwendbares Recht darstellen. Das will heissen, das Bundesgericht darf einen Verstoss gegen die Verfassung nicht ahnden, kann aber wenn es weiss das diese Rechte auch teil der EMRK sind einfach darauf warten bis das Urteil aus Strasbourg zurückkommt und kann dann dieses Urteil direkt anwenden und die Wirkung des Gesetzes zumindest auf Einzelfallbasis ausser Kraft setzen.
Darum Verfassungsgerichtsbarkeit ist wichtig und nötig!
Das Bundesgericht übt bereits Verfassungsgerichtsbarkeit auf Kantonsebene aus und ist auch durchaus in der Lage die Konflikte herauszuarbeiten. Es ist daher die Richtig instanz dies zu tun, es braucht kein separates Verfassungsgericht. In einem Rechtsstaat ist es höchst unbefriedigend wenn Regeln sich einander wiedersprechen. Es daher nötig für jeden Konfliktfall eine Lösung bereitzustellen. Die Judikative ist seit jeher dazu da die Fehler und Lücken des Gesetzgebers zu füllen, es ist daher nur folgerichtig wenn sie auch über deren Widersprüche urteilt.
Verfassungsgerichtsbarkeit führt auch dazu dass die Grundrechte nicht nur auf dem Papier bestehen – In der Verfassung sind unsere Grundrechte niedergeschrieben, doch die meisten dieser Artikel sind nur lose in unseren Gesetzen verankert. So besteht zwar ein Anrecht auf ein zügiges Verfahren – trotzdem wurde die Schweiz mehrfach vom EGMR gerügt für ihre lange Verfahrenszeit. Wir sollten unserem Bundesgericht daher die Möglichkeit geben diese Konflikte sinnvoll und innerstaatlich zu regeln.
Daher ein JA für Verfassungsgerichtsbarkeit.